Gesetzliche Grundlagen der Ordinationsreinigung in Österreich

Arztpraxen aller Fachrichtungen – von Allgemeinmedizinern im 1. oder 9. Wiener Bezirk bis hin zu zahnärztlichen Ordinationen und Großpraxen im Donaustadt-Zentrum – müssen gemäß dem österreichischen Ärztegesetz sowie den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Krankenhaushygiene und des Robert Koch-Instituts (RKI) strenge Desinfektionsstandards einhalten.

Die ÖNORM D 2050 definiert dabei die Anforderungen an die Reinigungsdienstleistung in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Sie regelt nicht nur die Qualifikation des Reinigungspersonals, sondern auch den lückenlosen Nachweis aller Desinfektionsschritte.

Das 4-Farben-System zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen

Um eine Keimverschleppung zwischen sensiblen Behandlungszonen und Sanitärbereichen physikalisch auszuschließen, arbeiten zertifizierte Wiener Meisterbetriebe (wie Nobleclean) strikt nach dem Farbcodierungs-Prinzip:

Farbe Einsatzbereich in der Ordination Zugelassene Reinigungschemie & Tücher
🔴 Rot WCs, Urinale, Toilettensitze und Fliesen im direkten Spritzbereich Saurer Sanitärreiniger / Desinfektionsreiniger VAH-gelistet
🟡 Gelb Sanitär-Kontaktflächen: Waschbecken, Armaturen, Spiegel, Spender Desinfizierender Kalklöser / Mikrofaser gelb
🔵 Blau Bürobereiche, Empfangstresen, Wartezimmermöbel, Regale Neutraler Allzweckreiniger / viruzides Flächendesinfektionsmittel
🟢 Grün Behandlungsräume, Untersuchungsliegen, OP-Vorbereitung, Dentallabore Hochwirksames Schnelldesinfektionsmittel (begrenzt viruzid PLUS)

Wichtige Bestandteile des Wiener Ordinations-Hygieneplans

Jeder Hygieneplan muss von der Praxisleitung freigegeben und für das Reinigungsteam gut sichtbar im Reinigungsraum hinterlegt sein. Folgende Punkte sind elementar:

  • Flächendesinfektion der Liegen und Instrumententische: Nach jedem Patienten bzw. nach festem Tagesplan mit validierten Einwirkzeiten.
  • Touchpoint-Desinfektion: Mehrfach tägliche Wischdesinfektion von Türklinken, EC-Terminals am Empfang, Tastaturen und Stuhllehnen im Wartezimmer.
  • Bodenbeläge in Behandlungsräumen: Desinfizierendes 2-stufiges Wischverfahren mit getrennten Mopbezügen je Raum (kein Auswaschen im Eimer).
  • Abfallentsorgung: Kontaminierte medizinische Einwegartikel müssen nach ÖNORM S 2104 in reißfesten, verschlossenen Behältern entsorgt werden.

Vorteile geprüfter Meisterbetriebe für Arztpraxen

Die Übergabe der Ordinationsreinigung an ungeschulte Hilfskräfte birgt unkalkulierbare Haftungsrisiken. Geprüfte Fachbetriebe bieten dokumentierte Checklisten für Sanitätsprüfungen, eine 5 Mio. € Betriebshaftpflicht und fest zugewiesenes Stammpersonal mit einwandfreiem Leumund.